Viele Masterstudierende sind in ihrer Masterstudienzeit nicht mehr über die Eltern versichert (gesetzlich familienversichert/privat versichert). Es besteht die Möglichkeit, neben dem Studium als Werkstudent/in zu arbeiten und in die Renten- und Krankenversicherung einzuzahlen. Die zweite Möglichkeit wäre eine gesetzliche Krankenversicherung, zu Studierendenkonditionen. Der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei circa 77 pro Monat. Ist man BaföG-berechtigt, wird eine Zuschlagspauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt.
Mehr über die Krankenversicherung für Studierende und weiterführende Links findet ihr hier.